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Meinungsfreiheit für Ausländerfeinde PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von:   
Montag, den 08. März 2010 um 08:42 Uhr

Politik

 

“Ausländer-Rückführung – für ein lebenswertes deutsches Augsburg”, so plakatierte das “Augsburger Bündnis – nationale Opposition” im Juni 2002. Der örtliche Wahlzusammenschluss von NPD, DVU und “Republikanern” warb damit für eine Aktionswoche. Das Landgericht Augsburg hat daraufhin drei Verantwortliche zu Geldstrafen verurteilt. Es wertete das Plakat als Volksverhetzung, weil es die Aussage enthalte, dass Augsburg mit Ausländern nicht lebenswert sei. Sie würden dabei als unterwertig dargestellt, ohne Lebensrecht in der Gemeinschaft. Dadurch werde die Menschenwürde verletzt. – Das Verfassungsgericht bestätigte nun zwar seine ständige Rechtsprechung, dass die Menschenwürde stets Vorrang vor der Meinungsfreiheit habe. Bei Äußerungen zu öffentlichen Themen spreche aber die Vermutung für die freie Rede. Auch rechtsextremistische Meinungen seien vom Grundgesetz geschützt, so die Richter. Im konkreten Fall hätten die Augsburger Richter keine Verletzung der Menschenwürde belegen können. Auf dem Plakat würden Ausländer zwar als Problem, aber nicht zwingend “verächtlich” dargestellt.
Quelle: TAZ
Quelle: Bundesverfassungsgericht

Anmerkung Orlando Pascheit (von Nachdenkseiten.de): Ganz spontan lese ich das Plakat in Sinne des Landgerichts, dass die Stadt mit Ausländern nicht lebenswert sei. Wenn nun das Verfassungsgericht darauf abstellt, dass dies nur eine mögliche Interpretation sei und der Text das alleine nicht hergebe, fehlt den Richtern m.E. die Kenntnis und/oder das Bewußtsein geschweige die Sensibilität für das auf immer durch die Abscheulichkeiten unsere Geschichte vergiftete Wortpaar “lebenswert/lebensunwert”. Das Verfassungsgericht stellt dann völlig überflüssig darauf ab, dass erst durch die Art und Weise der Rückführung, durch Anreiz oder Zwang, “Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht” würden. Wahrscheinlich bin ich zu wenig Jurist, um zu begreifen, warum hier näher zu begründen wäre, dass hier ein Angriff auf die Menschenwürde vorliege. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Amtsgericht Augsburg, diese Begründung locker nachreichen kann, allein die Website “Augsburger Bündnis – Nationale Opposition” bietet einiges, und bei ihrer ursprünglichen Auffassung bleiben wird, signalisiert das Urteil des Verfassungsgerichts , dass in Deutschland Volksverhetzung möglich ist. Man muß es nur schlau genug anstellen. – Vor dem Hintergrund der von Roland Koch begonnenen und von Guido Westerwelle am Kochen gehaltenen Hetze gegen Hartz IV- Bezieher eine Katastrophe! Hetze als Wahlkampfmittel, wir sind wieder einmal so weit.

Quelle: http://www.nachdenkseiten.de

 

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